Aktuell stehen wichtige Entscheidungen zur Finanzierung freier Schulen in Sachsen an.
Die Sächsische Staatsregierung plant im Doppelhaushalt 2027/2028 Änderungen bei der Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft. Ab August 2027 soll der Eigenanteil der Schulträger von rund 10 Prozent auf weitere Bestandteile des Schülerausgabensatzes ausgeweitet werden.
Für freie Schulen bedeutet das: Ein noch größerer Teil der Kosten müsste künftig selbst finanziert werden. Das kann insbesondere kleinere und gemeinnützige Schulträger erheblich belasten und sich langfristig auf Bildungsangebote und Schulgemeinschaften auswirken.
Noch ist nichts entschieden
Über den Haushalt und die geplanten Änderungen entscheidet der Sächsische Landtag. Deshalb ist jetzt der richtige Zeitpunkt, auf die möglichen Folgen aufmerksam zu machen.
Die Kampagne „Nicht kaputt machen Freie Schulen Sachsen“ informiert über die Hintergründe und zeigt, wie ihr selbst aktiv werden und Abgeordnete des Sächsischen Landtages kontaktieren könnt.
Informiert euch. Teilt die Informationen. Bringt eure Stimme ein.




