Freie Schule Leipzig e.V.
Beitragsordnung
Gemäß der Satzung des Vereins Freie Schule Leipzig e.V. wurde folgende Beitragsordnung auf der Mitgliederversammlung am 10.11.2005 verabschiedet:
Der Verein erhebt ab 01.01.2006 einen Mitgliedsbeitrag von:
ordentliche Mitglieder:
- für SchülerInnen und ehemalige SchülerInnen der Freien Schule zwischen 18 und 21 Jahren: 1 €/ Monat
- für andere Mitglieder: 6 €/ Monat
- für 2 Familienmitglieder: 10 €/ Monat
Die Beitragszahlung erfolgt in der Regel durch monatlichen Bankeinzug. Eine jährliche Zahlung ist möglich.
Der Einzug des Beitrages erfolgt durch den Vorstand oder eine vom Vorstand beauftragte Person und ist auf Verlangen zu quittieren.
Der Vorstand kann in begründeten Fällen den Beitrag auf Antrag ganz oder teilweise erlassen. Dieser Beitragsnachlass gilt für maximal ½ Jahr und ist danach neu zu beantragen. Der Beitrag kann nicht rückwirkend erlassen werden.
Der Beitrag dient der finanziellen Absicherung von Kosten, die durch die Vereinstätigkeit zur Erfüllung des Vereinszwecks anfallen. Die Ausgaben sind durch Belege nachzuweisen.
Diese Beitragsordnung kann auf Antrag durch einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder auf einer Mitgliederversammlung geändert werden.
Satzung
|